Arbeitet die Verwaltung im öffentlichen Interesse oder willkürlich?
Nach Benjamin Schindler, Professor an der Uni St. Gallen, wirft das Verhalten des Bundesrates heikle Fragen auf. «Wenn der Bundesrat Weisungen erlässt und sich danach nicht daranhält» (NZZ am Sonntag), sei dieser Trend problematisch. Gemeint war das Justizdepartement unter Bundesrat Jans und ein personelles Selektionsverfahren, das – trotz expliziter Vorschrift – ohne schriftliches Dokument durchgeführt worden war.
So wird das geltende Öffentlichkeitsprinzip bewusst umgangen. In einem anderen Fall, wie die NZZ am Sonntag berichtet, habe der damalige Finanzminister Ueli Maurer mehrere Geheimtreffen mit Credit-Suisse-Präsident Axel Lehmann und Nationalbank-Chef Thomas Jordan durchgeführt – ohne Protokoll und ohne Aktennotiz. So wird die öffentliche Kontrolle umgangen und verunmöglicht. Kein Ruhmesblatt.
Wenn im Bundeshaus Sitzungen ohne Protokolle stattfinden – «und wo Dokumente existieren, wird gemauert und geschwärzt» (NZZ am Sonntag), hier bezogen auf das VBS von damals Viola Amherd –, sei daran erinnert, dass Regierungen zum Wohl des Landes ihre vom Volk geliehene Macht ausüben.
Transparenzgesetz blockiert
Die entsprechende Bundesregelung ist seit Jahren in Kraft. Doch die verantwortliche Kommission im Kantonsrat zur Festlegung entsprechender neuer Vorschriften für Staat und Gemeinden kommt nicht voran. Neuerdings heisst es, man wolle einen Evaluationsbericht des Bundes abwarten. Viele freut das, denn längst nicht alle Behördenmitglieder sehen ein, dass solche Transparenzregeln auch bei Wahlen ein Gebot der Zeit sind. Es darf nicht länger geduldet werden, dass die Stimmberechtigen bei Wahlen nicht wissen dürfen, welche Budgets den Parteien im Wahlkampf zur Verfügung stehen. Frage: Warum darf man nicht wissen, wie viel Geld Lobbyorganisationen oder Konzerne welcher Partei gespendet haben?
Phil Baumann, Assistenzprofessor an der Uni Basel, und Marc Winistörfer, Geschäftsführer des Instituts für Wirtschaft der Uni Luzern, bemängelten in einem Beitrag in der NZZ diese Situation. «Die Transparenzvorschriften tragen nur wenig zur Beantwortung der Frage bei, woher diese Mittel stammen. Statt echter Transparenz gibt es vor allem mehr Bürokratie, zahlreiche Schlupflöcher und eine zahnlose Durchsetzung» (NZZ).
Externe Berater im Bundesrat?
Immer wieder ist die Rede von persönlichen Beratern und Beraterinnen im Bundesrat. So war damals die Rede von einer persönlichen Beraterin von Viola Amherd zu einem Tagesansatz von 1140 Franken (NZZ am Sonntag). Publik geworden war dies nur – aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes – nach Einsichtnahme durch die Zeitung. Darin war allerdings die Vergütung geschwärzt gewesen und erst nach Insistieren durch das Blatt rückte das Verteidigungsdepartement mit dem Betrag heraus.
Jedes Jahr gibt der Bund mehr Geld für externe Beratungen aus, man spricht von 184 Millionen Franken, grösster Auftraggeber ist mit 54 Millionen das VBS. Dieser Trend stösst auch intern im Bundeshaus immer mehr auf Kritik. Dass laufend Aufgaben ausgelagert werden, ist tatsächlich ärgerlich, denn wo bleibt hier die persönliche Verantwortung der Bundesangestellten, die eigentlich ihren Job zu machen hätten?
(An dieser Stelle sei die Bemerkung erlaubt, dass dieser Trend auch auf kantonaler und kommunaler Exekutivebene grassiert und damit nicht wenig vom Föderalismus – auf den wir so stolz sind – weggegeben wird.)
Nebeneinkünfte der Parlamentarier
Vor zwei Jahren diskutierte der Ständerat darüber, ob die Höhe der Nebeneinkünfte seiner Mitglieder öffentlich deklariert werden müsste. Der Rat stimmte dagegen. Nach wie vor waren diese Politiker und Politikerinnen der Meinung, Ehrlichkeit und Transparenz gegenüber den Wählenden sei überflüssig.
Doch warum sollten diese gerade in Sachen Nebeneinkünfte überhaupt besser informiert sein? Aus dem einfachen Grund, dass unsere Demokratie, unser Föderalismus nur so stark und berechtig sind, wie unsere Gewählten in den Parlamenten auch unabhängig sind.
Eine Ständerätin meinte dazu, dass es doch von entscheidender Bedeutung sei, «dass wir das Vertrauen der Bevölkerung haben und dass andererseits die Bevölkerung Vertrauen in uns haben kann» (NZZ). Der Ständerat war anderer Meinung.
Lange Jahre funktionierte die Schweiz weltweit als Insel der Diskretion, das einstige Bankgeheimnis als Vorzeigezeugnis. Wer davon profitierte, ging niemanden etwas an. In Zeiten von IT und KI hat sich die Welt verändert.